
Ermäßigungen
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Gültig für 2026:
Alleinverdienende/Alleinerziehende ... € 44,–
1 Kind ... € 23,–
2 Kinder ... € 45,–
3 Kinder ... € 82,–
Für jedes weitere Kind ... € 37,–
Familienabsetzbetrag ... € 24,–
Abhängig von der Höhe der finanziellen Belastung gibt es auch Ermäßigungen in folgenden Fällen:
Besuch einer höheren Schule, Pflege-/Heimkosten, Wohnraumbeschaffung, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Tod eines nahen Angehörigen (Bestattungskosten), Behinderung eines Kindes, …
Schulgeld wird zu 100% von der Bemessungsgrundlage abgezogen.