
Ermäßigungen
zum Lesen scrollen
© Athree23/pixabay.com
AlleinverdienerIn/AlleinerzieherIn ... € 41,–
1 Kind ... € 20,–
2 Kinder ... € 42,–
3 Kinder ... € 76,–
Für jedes weitere Kind ... € 34,–
Geburt eines Kindes ... bis zu € 16,–
Abhängig von der Höhe der finanziellen Belastung gibt es auch Ermäßigungen in folgenden Fällen:
Besuch einer höheren Schule, Pflege-/Heimkosten, Wohnraumbeschaffung, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Tod eines nahen Angehörigen (Bestattungskosten), Behinderung eines Kindes, …
Schulgeld wird zu 100% von der Bemessungsgrundlage abgezogen.