
Ermäßigungen
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Gültig für 2023:
AlleinverdienerIn/AlleinerzieherIn ... € 42,–
1 Kind ... € 21,–
2 Kinder ... € 43,–
3 Kinder ... € 78,–
Für jedes weitere Kind ... € 35,–
Geburt eines Kindes ... bis zu € 16,–
Abhängig von der Höhe der finanziellen Belastung gibt es auch Ermäßigungen in folgenden Fällen:
Besuch einer höheren Schule, Pflege-/Heimkosten, Wohnraumbeschaffung, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Tod eines nahen Angehörigen (Bestattungskosten), Behinderung eines Kindes, …
Schulgeld wird zu 100% von der Bemessungsgrundlage abgezogen.