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Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit
Herrenstraße 19
4020 Linz
Telefon: 0732/772676-1170
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Datenschutz

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Datenschutz und die daraus resultierenden Maßnahmen haben die Aufgabe, Menschen vor missbräuchlicher Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bewahren.

Der Katholischen Kirche in Österreich ist es ein wesentliches Anliegen, ihr anvertraute Daten zu schützen und sicher zu verwahren. Deshalb ist es auch in der Pfarrlichen Öffentlichkeitsarbeit notwendig, über die wichtigsten Themen in diesem Zusammenhang Bescheid zu wissen:

  • Recht am eigenen Bild
  • Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (z.B. Geburtsdaten)
  • Fotografieren/Filmen bei Religionsausübung
  • Zustimmungserklärungen und Einwilligungen zur Datenverarbeitung
  • Datenschutzrichtlinie zur DSGVO

 

Recht am eigenen Bild

 

Eine Zustimmung zu einer Bildveröffentlichung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn Personen bei einer öffentlichen Veranstaltung – und dazu zählen pfarrliche Veranstaltungen wie ein Pfarrfest, ein Seniorennachmittag, aber auch eine Fronleichnamsprozession – fotografiert werden und der Fokus auf dem Geschehen und nicht auf der Person liegt. Ein solches Foto kann nur dann beeinsprucht werden, wenn „berechtigte Interessen“ verletzt werden, z. B. wenn der Abgebildete bloßgestellt wird. Es ist im Zweifel immer im Einzelfall zu überlegen, ob ein objektiver Grund gegen eine Veröffentlichung spricht.

Bei der Veröffentlichung von Fotos mit Kindern ist besondere Vorsicht geboten: Fotos mit Kindern von pfarrlichen Veranstaltungen bedürfen immer der Zustimmung!  Diese Zustimmungserklärung kann in das Anmeldeformular für die Erstkommunion, die Firmung, das Jungscharlager, das Sternsingen, Ministrant/innen etc. eingefügt werden, es muss aber gut erkennbar sein, dass diese Zustimmungserklärung unterschrieben wurde. Die Zustimmung muss „extra“ unterzeichnet werden.

 

Fotos an andere Medien weitergeben

 

Dieser Vorgang muss in der Zustimmungserklärung enthalten sein. Eine Übermittlung eines Fotos an ein anderes Medium (auch Social Media!) ist bei Bildern mit dem Fokus auf die Person zustimmungspflichtig. Achtung: Die Urheberrechte des Fotografen nicht übersehen!

 

Jubiläen

 

Hier ist zu unterscheiden zwischen Funktionsjubiläen und privaten Jubiläen. Bei Funktionsjubiläen einer Person öffentlichen Interesses, dazu zählen z.B. Pfarrer, Pfarrassistentin, Pfarrgemeinderats-Obmann bedarf es keiner Zustimmung. Private Jubiläen wie Ehejubiläen und runde Geburtstage sind zustimmungspflichtig.

 

Chronik: Taufe – Hochzeiten – Begräbnisse; Messintentionen

 

Taufe: Auch die Veröffentlichung des Namens eines Taufkindes ist zustimmungspflichtig, die Verwendung eines Bildes ohnehin. In der Praxis hat sich sehr gut bewährt, Zustimmungen gleich beim Erstkontakt mit der Pfarre (z.B. beim Taufgespräch) einzuholen.

Hochzeit: Das Gleiche gilt für Brautleute, Namen, Hochzeitsdaten bedürfen der Zustimmung. Auch die möglichen Urheberrechte des Fotografen müssen geklärt werden.

Begräbnis: Mit dem Tod erlöschen die Datenschutzrechte einer Person. Es darf aber nichts über die Person veröffentlicht werden, das in die Privatsphäre der Angehörigen eingreift.

Messintentionen: Die Veröffentlichung von Messintentionen im Internet bedarf der Zustimmung der Angehörigen. Diese kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

 

Religionsausübung

 

Bei einer Religionsausübung fotografiert zu werden ist grundsätzlich besonders schutzwürdig („sensible Daten“), vor allem, wenn die Person im Fokus ist. (Z.B. Kind bei Kommunionempfang: Veröffentlichung nur mit Zustimmung!)

Ein Erntedankfest ist nicht nur ein Zeichen der Religionsausübung, sondern auch ein öffentliches Ereignis, dadurch ist ein geringerer Maßstab anzulegen. Das Gleiche gilt für die Fronleichnamsprozession, ein Pfarrfest, Adventmarkt etc... 
 

Verwendung der Katholikendatei zu pastoralen Zwecken

 

Es ist grundsätzlich erlaubt, die Daten der Katholikendatei zu pastoralen Zwecken, z.B. für eine Einladung zu einer Pfarrversammlung, zu verwenden. Die Daten dürfen jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden, z.B. an örtliche Vereine, oder für andere Zwecke verwendet werden (Werbung).

Ausführlich zusammengefasst finden Sie diese Informationen im Dokument „Die häufigsten Fragen zum Datenschutz mit Bezug auf die Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit“ .

Hilfreich ist auch die Datenschutzbroschüre der Diözese Linz.

 

 

TIPP:

 

In der Diözese Linz gibt es Vorlagen für die wichtigsten Zustimmungserklärungen und datenschutzrechtlichen Hinweise. Nutzen Sie diese auch für Ihre Pfarre:

 

Einwilligung Datenverarbeitung Pfarren (PDF)


Einverständniserklärung allgemein_Bildverarbeitung Kinder/Jugendliche (PDF)


Einverständniserklärung anlassbezogen_Bildverarbeitung Kinder/Jugendliche (PDF)


Einverständniserklärung anlassbezogen_Bildverarbeitung Erwachsene (PDF)


Hinweis auf Veranstaltungsfotografie (PDF)


Veröffentlichung von Messstipendien und Messintentionen (PDF)


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Impressum und Offenlegungspflicht

In Österreich besteht für veröffentlichte Publikationen eine gesetzliche Impressums- und Offenlegungspflicht. Diese gelten auch für Ihr Pfarrblatt.

Schutz der Urheberrechte

Urheberrecht

Mit der Schaffung eines Werkes (u.a. Foto, Gedicht, Erzählung, Roman, Zeitungsartikel, Website, Text, Logo, Landkarte, Film, Werbespot, Lied, etc.) entsteht automatisch das Urheberrecht des Schöpfers an diesem Werk.

Pfarren: Steuern und Abgaben an das Finanzamt

Steuern, Werbung und Werbeabgabe

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass pfarrliche Publikationen der  Öffentlichkeitsarbeit als einem Aspekt der Seelsorge dienen und daher keinerlei Umsatz- oder Körperschaftssteuerpflicht vorliegt.

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